AGB

  1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
    1.1
    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (mayconsult KG) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. allfällige Ergänzungen gemäß Vertrag zwischen den beiden Parteien. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (mayconsult KG) ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Übersendung einer Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
    2.1
    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (mayconsult KG) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (mayconsult KG) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (mayconsult KG) anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
    3.1
    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (mayconsult KG) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern es für die Erfüllung des Beratungsauftrages durch den Auftragnehmer von Relevanz sein kann.

3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (mayconsult KG) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (mayconsult KG) von dieser informiert werden, sofern es für die Erfüllung des Beratungsauftrages durch den Auftragnehmer von Relevanz sein kann.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit
    4.1
    Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (mayconsult KG) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht
    5.1
    Der Auftragnehmer (mayconsult KG) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2
Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  1. Schutz des geistigen Eigentums
    6.1
    Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (mayconsult KG) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (mayconsult KG). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (mayconsult KG) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (mayconsult KG) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (mayconsult KG) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung
    7.1
    Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

7.3
Werden vom Auftraggeber fälschlicherweise und ohne angemessene Untersuchung und Dokumentation Mängel oder Fehler bei der Leistungserbringung behauptet, und es entsteht dem Auftragnehmer (mayconsult KG) dadurch ein Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu verrechnen.

  1. Haftung / Schadenersatz
    8.1
    Der Auftragnehmer (mayconsult KG) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen, gemäß § 1313 ABGB.

8.2
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgenommen.

8.3
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.4
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.5
Sofern der Auftragnehmer (mayconsult KG) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (mayconsult KG) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.6
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) hat eine Betriebshaftpfichtversicherung abgeschlossen. Jedwede Haftung ist betragsmäßig mit dieser Versicherungsleistung begrenzt.

8.7
Schadenersatz für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer (mayconsullt KG) übernimmt – soweit gesetzlcih erlässlich, keine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz
    9.1
    Beide Vertragspartner verpflichten sich, über den Inhalt und sämtliche interne Informationen und Daten des anderen Vertragspartners, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

9.2
Jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch einen der Vertragspartner, die über die Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Parameter (Firmenname und Adresse, grobe Auflistung der abzudeckenden Anwendungsbereiche, etc.) hinausgeht, erfordert die nachweisliche schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners.

9.3
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer (mayconsult KG) Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  1. Honorar
    10.1.1
    Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (mayconsult KG) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (mayconsult KG).

10.1.2
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.

10.1.3
Bei der Durchführung von Potenzialanalysen und Coachings erfolgen die Vergütungsmodalitäten gemäß Vertrag.

10.1.4
Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (mayconsult KG) fällig.

10.2
Der Auftragnehmer (mayconsult KG) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (mayconsult KG) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (mayconsult KG), so behält der Auftragnehmer (mayconsult KG) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.

10.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (mayconsult KG) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  1. Elektronische Rechnungslegung
    11.1
    Der Auftragnehmer (mayconsult KG) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (mayconsult KG) ausdrücklich einverstanden.
  2. Dauer des Vertrages
    12.1
    Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

12.2.2
…wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

12.2.2
…wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

12.2.3
…wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers (mayconsult KG) eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermägesnverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  1. Mediationsklausel
    13.1
    Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

13.2
Der im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

  1. Schlussbestimmungen
    14.1
    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (mayconsult KG). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (mayconsult KG) zuständig.